Mit der am 06.12.2011 beginnenden offenen Registrierung unter .XXX wird es jedem Interessenten möglich sein, eine .XXX-Domain zu registrieren. Die Vergabe erfolgt dabei "first come, first served". Für die Delegation ist weiterhin die kostenlose Mitgliedschaft in der "Sponsored Community" notwendig.
*** Wichtig! *** Schützen Sie sich und Ihren Namen vor der ungewünschten Veröffentlichung von Webseiten mit pornografischen Inhalten! Aus diesem Grund möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass diese offene Registrierung auch als letzte Möglichkeit zum eigenen Marken- und Namenschutz verwendet werden sollte.
Vormerkungen können bereits jetzt via Supportticket vorgenommen werden.
Laut Mitteilung der Registrierstellen Neustar und PIR wurden die Preise für .BIZ- und .ORG-Domainnamen zum 01.04.2011 angehoben. Die Erhöhung der Preise war mittelfristig absehbar, da Verisign (.COM & .NET) seine Preise bereits vergangenes Jahr entsprechend nach oben korrigierte. Von der Erhöhung betroffen sind die Registrierung (CREATE), der Transfer (TRANSFER) und die Verlängerung (RENEW). Die Preissteigerungen werden mit den gestiegenen Energiekosten und Mehrbelastungen für die DNS-Infrastruktur begründet.
Leider sind wir gezwungen, die Erhöhung (zumindest teilweise) weiterzureichen. Daher erhöhen wir die Preise für biz und org-Domains um jeweils 60 Cent.
Am 16. November 2010 werden wir die bisherige Regelung aufheben, nach der das Kleinbuchstaben-ß als selbstständiges Zeichen innerhalb von Domains unter .de nicht erlaubt ist. Damit folgen wir dem überarbeiteten Standard zu internationalisierten Domains in Anwendungen (IDNAbis), der seit 4. August 2010 das Latin Small Letter Sharp S – auch als „Eszett“ oder „scharfes S“ („ß“) bekannt – als Teil einer Domain erstmals zulässt.
Zweistufiges Registrierungsverfahren
Die fehlende Rückwärtskompatibilität des neuen IDN-Standards mit dem vorherigen Standard lässt – solange nicht alle Browser ihn unterstützen – keine eindeutige Adressierung von Domains mit den Zeichen(ketten) “ss“ oder “ß“ zu. Die Folge wäre eine Beeinträchtigung des Vertrauens der Nutzer in das DNS. Dem wird DENIC durch ein zweistufiges Verfahren zur initialen Registrierung von Domains mit dem Bestandteil “ß“ begegnen, das diesem Umstand vorbeugt. Danach wird der offiziellen Einführung eine dreiwöchige „Sunrise-Periode“ vorgeschaltet, die am 26. Oktober 2010, 16:00 Uhr (MESZ), beginnt. Während dieser Zeit erhalten zunächst ausschließlich jene Domaininhaber, auf die zum Stichzeitpunkt 26. Oktober 2010, 15:00 Uhr (MESZ) eine Domain mit dem Bestandteil „ss“ registriert war, die Gelegenheit, nun zusätzlich die entsprechende „ß“-Domain zu registrieren.
Die Regstrierstellen für .TEL und .MS Domainnamen stellen eine Liste (Drop-List) zum Download bereit, in der freiwerdende oder bereits freigewordene Domainnamen bekannt gegeben werden. Dies erleichtert künftigen Domaininhabern und Providern die Suche nach geeigneten Domainnamen. Die Listen finden Sie unter folgenden Links:
Drop-List für .TEL Domainnamen: http://www.telnic.org/registrars/downloads/tel-droplist.csv (beinhaltet Domains 24 Stunden vor ihrem Freiwerden)
Drop-List für .MS Domainnamen: http://www.mninet.ms/documents/msdropzone.csv (beinhaltet bereits freigewordene Domains)
Heute erhielten wir eine Nachricht der CNNIC, dass gemäß den neuen Richtlinien für den Betrieb eines .CN-Domainnamens nun alle Domain-Inhaber bestätigen müssen, dass die Informationen, die sie bei der Registrierung ihrer Domain angegeben haben, richtig und zutreffend sind. Zu diesem Zweck wird CNNIC E-Mails an die jeweiligen Domaininhaber versenden und darum bitten, dass diese ihre Registrierung und Daten über einen Web-Link bestätigen. Der Domaininhaber muss binnen 15 Tagen ab Versand der Email reagieren, um eine Unterbrechung des Betriebes der Domain oder sonstige Sanktionen zu vermeiden.
Bitte informieren Sie Ihre Kunden, dass diese Mitteilungen direkt von CNNIC gesendet werden und innerhalb dieser Frist zu bearbeiten sind.
Der zentralen Registrierungsstelle für .de-Domains DENIC steht es weiterhin frei, die Registrierung auch erstmals zugelassener Domains wie der ein- und zweistelligen sowie reiner Zifferndomains zu einem von ihr selbst bestimmten Stichzeitpunkt unter ausschließlicher Berücksichtigung des Prioritätsprinzips – chancengleich für alle – durchzuführen.
Das Landgericht München I verneinte damit den von Seiten des Bayerischen Rundfunks mit kartellrechtlicher Argumentation erhobenen Anspruch auf Registrierung der Domain br.de. In seiner Entscheidung vom 10. Februar 2010 (Az. 37 O 19801/09) hob das Gericht die von dem bayerischen Rundfunk- und Fernsehsender im Oktober 2009 gegen DENIC erwirkte einstweilige Verfügung auf, die es der Registry bis dahin untersagt hatte, die Domain br.de zugunsten eines Dritten zu registrieren.
Das von der Registrierungsstelle angewandte Prioritätsprinzip “First come, first served“, das auf der größtmöglichen Gleichbehandlung sämtlicher Antragssteller beruhe, sei diskriminierungsfrei und verletze daher nicht die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), heißt es in dem Gerichtsbeschluss.
Da der Bayerische Rundfunk bereits über einen umfassenden Internetauftritt verfüge und daher kein Ausschluss vom relevanten Markt des “World Wide Web“ gegeben sei, könne die Sendeanstalt nicht mit der Begründung einer unbilligen Benachteiligung auf die Verschaffung eines weiteren Zugangs pochen, argumentiert das Gericht weiter. Auch sei DENIC nicht verpflichtet, mit einer so genannten “Sunrise Period“ eine Karenzzeit vorzuschalten, innerhalb derer Ansprüche von Inhabern etwaiger Namens- und/oder Kennzeichnungsrechte geprüft werden könnten.
Aus Registrierungsanträgen für eine neue Domain, die vor deren offizieller Freigabe gestellt und von DENIC abgelehnt wurden, lasse sich im Übrigen keinerlei Vorrechtsstatus im Falle einer späteren Freigabe herleiten, hält das Gericht abschließend ausdrücklich fest.
Ähnlich hatte sich bereits das LG Frankfurt am Main in einem Beschluss vom 21. Oktober 2009 (Az. 3 10 O 38/09) geäußert, als es dem Antrag eines britischen Unternehmens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur bevorzugten Registrierung der Domain tv.de nicht stattgab.
aufgrund einer gegen DENIC ergangenen einstweiligen Verfügung war die Domain br.de von der im Herbst 2009 erfolgten Freigabe zweistelliger Domains ausgenommen. Auf den Widerspruch von DENIC wurde diese einstweilige Verfügung nun aufgehoben. Als Konsequenz gibt DENIC die Domain br.de am 18. Februar 2010 um 15:00 Uhr (MEZ) zur Registrierung frei. Damit steht es jedem Interessierten offen, diese Domain auf seinen Namen registrieren zu lassen. Allerdings weist DENIC darauf hin, dass Antragsteller, wie stets bei der Domainregistrierung, Sorge dafür tragen müssen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
Um Chancengleichheit zu gewährleisten, wird bei der Freigabe ein besonderes Verfahren angewandt: Akzeptiert werden ausschließlich Registrierungsaufträge, die ein gesondertes, von DENIC erstelltes Auftragsformular verwenden. Dieses Formular umfasst eine Seite und steht auf den DENIC-Webseiten unter http://denic.de/fileadmin/Domains/Formulare/br_domainauftrag.pdf zum Download zur Verfügung. Das Formular muss leserlich, vollständig und korrekt ausgefüllt sowie unterschrieben übermittelt werden.
Wie bereits mehrfach angekündigt, stellt die DENIC das Transferverfahren nun am 02.02.2010 endgültig auf das neue Verfahren um. Laufende Transfers nach dem alten Verfahren werden noch regulär abgeschlossen, neue Transfers jedoch nur noch nach dem neuen Verfahren durchgefürt. Somit ist die Verwendung einer Auth-Info ab dem 02.02.2010 verpflichtend.
In der Vergangenheit mussten in der Regel mehrere Tage Wartezeit in Kauf genommen werden, bis die Überleitung der Verwaltung einer .de-Domain von einem Provider auf einen anderen vollständig abgeschlossen war. Ab dem 2. Februar 2010 können Domaininhaber nun nicht nur mit der generellen Beschleunigung des Providerwechselverfahrens rechnen, sondern auch auf dessen erhöhte Sicherheit und Effizienz zählen.
Am 2. Februar 2010 stellt DENIC als zentrale Registrierungsstelle für Domains unterhalb der Top Level Domain .de die Abwicklung zum Wechseln des verwaltenden Providers, die während eines Übergangszeitraums seit Dezember 2008 mittels zweier alternativer Verfahren möglich war, endgültig auf die modernere der beiden Methoden um.
Abgelöst wird das nun auslaufende Providerwechselprozedere, das einen höheren manuellen und damit größeren Zeitaufwand erforderte, künftig durch ein bereits seit Dezember 2008 im Parallelbetrieb aktives Verfahren. Dieses beruht auf einem individuellen Passwort, der sog. AuthInfo, das bei dem neuen Verfahren als authentisierende Information dient. Das Providerwechselpasswort erhält der Domaininhaber von seinem bisherigen Provider, der es gleichzeitig verschlüsselt bei DENIC hinterlegt. Mit diesem Passwort wendet der Domaininhaber sich dann für die weitere Abwicklung an seinen neuen Provider. Nach erfolgreicher Passwortüberprüfung bei DENIC wird der Providerwechsel ohne weitere Wartezeit durchgeführt.
Neben dem so erzielten Sicherheitszuwachs eröffnet das neue Verfahren als weiteren Vorteil die Möglichkeit, den exakten Zeitpunkt eines Providerwechsels im Voraus festzulegen und somit die mit der Domain verbundenen Services durch den neuen Provider termingenau einzurichten.
Auch im TRANSIT-Verfahren für Domains, deren Verwaltung vom bisherigen Provider wegen Unstimmigkeiten mit dem Domaininhaber oder auch aus Insolvenzgründen aufgegeben wurde, unterstützt DENIC ab dem Stichtag 2. Februar ausschließlich die neue passwortbasierte Providerwechselmethode.
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